(1) Die von den Gemeinden Enzersfeld und Hagenbrunn beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Enzersfeld-Hagenbrunn” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 2000 wirksam.
(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 Z 2, § 3 Abs. 2 Z 2 [neu], § 10 Abs. 5, 6 und 10 [neu]) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.
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