§ 113 NÖ 1 GVV (1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung), Gemeindeverband der Musikschulen Brunn am Gebirge und Maria Enzersdorf am Gebirge - JUSLINE Österreich
§ 113 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschulen Brunn am Gebirge und Maria Enzersdorf am Gebirge
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die von den Gemeinden Brunn am Gebirge und Maria Enzersdorf am Gebirge beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschulen Brunn am Gebirge und Maria Enzersdorf am Gebirge” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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