(1) Die von den betroffenen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 17. November 1998 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 5, 6, 9, 10, 11, 12 und 14) wird mit Wirksamkeit 1. Jänner 1999 genehmigt.
(2) Die von den betroffenen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 2. April 2008 beschlossene Satzungsänderung (§ 11 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.
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