(1) Die von den Gemeinden Edlitz, Grimmenstein, Thomasberg und Zöbern beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Edlitz, Grimmenstein, Thomasberg, Zöbern” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1997 wirksam.
(2) Die von den betroffenen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 7. April 1997 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 6, 10 und 11) wird genehmigt. Die Änderung wird mit 1.7.1998 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 4. April 2011 beschlossene Satzungsänderung (§ 6 Abs.1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.
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