(1) Die von den Gemeinden St. Martin und Bad Großpertholz beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband St. Martin – Bad Großpertholz” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1999 wirksam.
(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 8. September 2009 beschlossene Satzungsänderung (§ 3 Abs. 1 und § 11 Abs. 2 und 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2010 wirksam.
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