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(1) Die von den Gemeinden Großmugl und Niederhollabrunn beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Senningbach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1.1.1998 wirksam.
(2) Die von den verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 13. Oktober 2017 beschlossene Auflösung des Gemeindeverbandes „Gemeindeabwasserverband Senningbach“ wird genehmigt. Die Auflösung wird am 1. Jänner 2018 wirksam.
(1) Die von den Gemeinden Großmugl und Niederhollabrunn beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Senningbach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1.1.1998 wirksam.
(2) Die von den verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 13. Oktober 2017 beschlossene Auflösung des Gemeindeverbandes „Gemeindeabwasserverband Senningbach“ wird genehmigt. Die Auflösung wird am 1. Jänner 2018 wirksam.