§ 112 NÖ 1 GVV Gemeindewasserversorgungsverband Felixdorf-Sollenau

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die von den Gemeinden Felixdorf und Sollenau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindewasserversorgungsverband Felixdorf-Sollenau” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1995 wirksam.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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