Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Für die diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeiten gilt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994, in der jeweils geltenden Fassung.
In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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