Für die diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeiten gilt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994, in der jeweils geltenden Fassung. Für die diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeiten gilt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994,, in der jeweils geltenden Fassung.
0 Kommentare zu § 183 MinroG