§ 112 MDG Belohnung

MDG - Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel kann der Lehrperson für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, eine Belohnung gewährt werden.

In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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