(1) Zu einem Tagesordnungspunkt können folgende Anträge gestellt werden:
1. | Hauptanträge, | |||||||||
2. | Gegenanträge, | |||||||||
3. | Abänderungsanträge. |
(2) Hauptanträge sind Anträge zu einem Tagesordnungspunkt, die vom Vorsitzenden oder einem Mitglied gestellt werden, welches die Aufnahme des Tagesordnungspunkts verlangt hat.
(3) Gegenanträge sind Anträge, die von einem Mitglied der Vollversammlung gestellt werden, das nicht Antragsteller im Sinne des Abs. 2 ist, und ein gänzlich anderes Begehren als den Hauptantrag zum Inhalt haben.
(4) Abänderungsanträge sind Anträge, die von einem Mitglied der Vollversammlung gestellt werden, das nicht Antragsteller im Sinne des Abs. 2 ist, und den Inhalt des Hauptantrags nur teilweise abändern oder ergänzen.
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