§ 18 M-GOTV Allgemeines

M-GOTV - Mustergeschäftsordnung - M-GOTV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Geschäftsordnungsbestimmungen der Vollversammlung (§§ 12 bis 17) für den Vorstand des Tourismusverbands sinngemäß.

In Kraft seit 31.03.2015 bis 31.12.9999
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