§ 4 M-GOTV Aufgabenbereich

M-GOTV - Mustergeschäftsordnung - M-GOTV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Aufgaben der Vollversammlung sind:

1.

Wahl der Vorstandsmitglieder (Ersatzmitglieder) und der beiden Rechnungsprüfer;

2.

Genehmigung des Voranschlags und des Rechnungsabschlusses;

3.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 4/2017)

4.

Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung von Tourismusstrategien für ihren örtlichen Wirkungsbereich unter Berücksichtigung der Strategien des Landes;

5.

Beratung von grundsätzlichen Angelegenheiten auf dem Gebiet der Tourismuswirtschaft;

6.

Beschlussfassung über die Aufnahme von freiwilligen Mitgliedern in den Tourismusverband;

7.

Zusammenschluss mit einem Tourismusverband;

8.

Beschlussfassung über den Antrag auf Auflösung des Tourismusverbands.

In Kraft seit 02.03.2017 bis 31.12.9999
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