Die Aufgaben der Vollversammlung sind:
1. | Wahl der Vorstandsmitglieder (Ersatzmitglieder) und der beiden Rechnungsprüfer; | |||||||||
2. | Genehmigung des Voranschlags und des Rechnungsabschlusses; | |||||||||
3. | (Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 4/2017) | |||||||||
4. | Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung von Tourismusstrategien für ihren örtlichen Wirkungsbereich unter Berücksichtigung der Strategien des Landes; | |||||||||
5. | Beratung von grundsätzlichen Angelegenheiten auf dem Gebiet der Tourismuswirtschaft; | |||||||||
6. | Beschlussfassung über die Aufnahme von freiwilligen Mitgliedern in den Tourismusverband; | |||||||||
7. | Zusammenschluss mit einem Tourismusverband; | |||||||||
8. | Beschlussfassung über den Antrag auf Auflösung des Tourismusverbands. |
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