Alle Landesgesetze treten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, nach Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft. Sie gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, für das gesamte Landesgebiet. Dasselbe gilt für Rechtsvorschriften, die gemäß Art. 38 neu kundgemacht wurden.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2014
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