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Alle Landesgesetze treten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, nach Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft, an dem das Stück des Landesgesetzblattes, das die Kundmachung des Gesetzes enthält, herausgegeben worden ist. Sie gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, für das gesamte Landesgebiet. Dasselbe gilt für Rechtsvorschriften, die gemäß Art. 38 neu kundgemacht wurden.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2014
Alle Landesgesetze treten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, nach Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft, an dem das Stück des Landesgesetzblattes, das die Kundmachung des Gesetzes enthält, herausgegeben worden ist. Sie gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, für das gesamte Landesgebiet. Dasselbe gilt für Rechtsvorschriften, die gemäß Art. 38 neu kundgemacht wurden.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2014