§ 70 LGO 2001 (Verfassungsbestimmung)

LGO 2001 - Geschäftsordnung - LGO 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024

Dieses Gesetz kann nur auf Grund selbstständiger Anträge vom Abgeordneten geändert werden.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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