§ 73a LGO 2001

LGO 2001 - Geschäftsordnung - LGO 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Die Eintragung zu § 35 des Inhaltsverzeichnisses sowie § 31 Absatz 1 Z 3 und 10 und § 35 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 11/2018 treten mit 1. August 2018 in Kraft.

(2) Die Eintragung zu § 16a des Inhaltsverzeichnisses sowie § 16a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 75/2019 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

(3) § 67 Abs. 6 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2022 tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.

In Kraft seit 12.04.2022 bis 31.12.9999
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