§ 73 LGO 2001 Inkrafttreten und Aufhebung älteren Rechtes

LGO 2001 - Geschäftsordnung - LGO 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Die Eintragungen zu §§ 37, 39a, 40a, 71, 72 und 73 des Inhaltsverzeichnisses sowie die §§ 5, 8, 11, 13, 16, 26 Abs. 1, 28 Abs. 1, 31, 32, 37, 39 Abs. 5 bis 7, 39a, 40 Abs. 1, 40 Abs. 6, 40a, 42 Abs. 1, 43 Abs. 3, 47, 48, 49, 60, 61, 66 Abs. 1, 2 und 7, 71, 72, 73 und Anlage 1 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 71/2017 treten mit dem Tag der ersten Sitzung des Landtages der XIX. Gesetzgebungsperiode in Kraft.

(2) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens von § 11 Abs. 10 geltende Hausordnung des Landtages von Niederösterreich bleibt solange in Kraft, bis aufgrund der Bestimmung des § 11 Abs. 10 eine Verordnung erlassen wird.

In Kraft seit 22.03.2018 bis 31.12.9999
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