§ 33c KOG

KOG - KommAustria-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Unter dieses Förderungsziel fallen Maßnahmen zur Transformation und zum Ausbau der Digitalisierung der Medienlandschaft, wie insbesondere die

1.

Modernisierung der digitalen Distribution durch verbesserten Zugang der Nutzer zu Online-Inhalten,

2.

Schaffung und Erneuerung digitaler Infrastruktur und

3.

Erstellung und Bereitstellung digitaler Inhalte.

In Kraft seit 01.12.2021 bis 31.12.9999
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