Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Sofern die Kennzeichnung auf der Außenverpackung außer in der deutschen Sprache noch in anderen Sprachen angegeben ist, sind die Anforderungen gemäß § 25 in allen auf der Kennzeichnung verwendeten Sprachen anzugeben.
In Kraft seit 29.05.2008 bis 31.12.9999
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