Sofern die Kennzeichnung auf der Außenverpackung außer in der deutschen Sprache noch in anderen Sprachen angegeben ist, sind die Anforderungen gemäß § 25 in allen auf der Kennzeichnung verwendeten Sprachen anzugeben. Sofern die Kennzeichnung auf der Außenverpackung außer in der deutschen Sprache noch in anderen Sprachen angegeben ist, sind die Anforderungen gemäß Paragraph 25, in allen auf der Kennzeichnung verwendeten Sprachen anzugeben.
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