§ 23 KennV 2008 Hinweise für den Gebrauch

KennV 2008 - Kennzeichnungsverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Arzneispezialitäten, denen eine Gebrauchsinformation beizugeben ist, sind durch den Hinweis „Gebrauchsinformation beachten“ oder „Packungsbeilage beachten“ zu kennzeichnen.

In Kraft seit 29.05.2008 bis 31.12.9999
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