§ 16 KennV 2008 Besondere Lagerungshinweise

KennV 2008 - Kennzeichnungsverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Kennzeichnung hat bei Arzneispezialitäten, die einer besonderen Lagerung bedürfen, einen Hinweis auf die Lagerungsbedingungen zu enthalten.

In Kraft seit 29.05.2008 bis 31.12.9999
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