Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Ergänzend zu den Anforderungen gemäß §§ 25 und 26 kann der Zulassungsinhaber weitere Informationen gemäß §§ 3 Abs. 4 und 15 auf der Außenverpackung in Braille-Schrift anbringen.
In Kraft seit 29.05.2008 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 27 KennV 2008
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 27 KennV 2008 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 27 KennV 2008