Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Bei Arzneispezialitäten, die ohne ärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen, hat die Kennzeichnung Angaben über alle in der Gebrauchsinformation angeführten Anwendungsgebiete zu enthalten. Die Verwendung von Überbegriffen ist zulässig.
In Kraft seit 29.05.2008 bis 31.12.9999
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