Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Arzneispezialitäten, die nur auf Rezept abgegeben werden dürfen, sind durch den Hinweis „rezeptpflichtig“ bzw. „verschreibungspflichtig“ zu kennzeichnen.
In Kraft seit 29.05.2008 bis 31.12.9999
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