§ 72 KartG 2005

KartG 2005 - Kartellgesetz 2005

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Fachkundige Laienrichter können auch deshalb abgelehnt werden, weil ihnen die Voraussetzungen für die Ernennung fehlen oder Umstände vorliegen, mit denen das Amt eines fachkundigen Laienrichters unvereinbar ist.

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

1 Kommentar zu § 72 KartG 2005


Kommentar zum § 72 KartG 2005 von Norbert Gugerbauer3

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

1) Mangels entsprechender bestimmungen im KartG und im AußStrG sind im kartellgerichtlichen Verfahren die allgemeinen Regelungen der §§ 19 ff JN betreffend die Ablehnung von Richtern anzuwenden (1 Ob 199/12i; RIS-Justiz RS0123013). 2) Eine Befangenheit nach § 19 Z 2 JN l... mehr lesen...

§ 72 KartG 2005 | 4. Version | 428 Aufrufe | 09.02.12

Sie können den Inhalt von § 72 KartG 2005 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 72 KartG 2005


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 72 KartG 2005


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 72 KartG 2005 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis KartG 2005 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 71 KartG 2005
§ 73 KartG 2005