Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Fachkundige Laienrichter können auch deshalb abgelehnt werden, weil ihnen die Voraussetzungen für die Ernennung fehlen oder Umstände vorliegen, mit denen das Amt eines fachkundigen Laienrichters unvereinbar ist.
1) Mangels entsprechender bestimmungen im KartG und im AußStrG sind im kartellgerichtlichen Verfahren die allgemeinen Regelungen der §§ 19 ff JN betreffend die Ablehnung von Richtern anzuwenden (1 Ob 199/12i; RIS-Justiz RS0123013). 2) Eine Befangenheit nach § 19 Z 2 JN l...
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1 Kommentar zu § 72 KartG 2005
Kommentar zum § 72 KartG 2005 von Norbert Gugerbauer3
1) Mangels entsprechender bestimmungen im KartG und im AußStrG sind im kartellgerichtlichen Verfahren die allgemeinen Regelungen der §§ 19 ff JN betreffend die Ablehnung von Richtern anzuwenden (1 Ob 199/12i; RIS-Justiz RS0123013). 2) Eine Befangenheit nach § 19 Z 2 JN l... mehr lesen...