§ 72 KartG 2005 Ablehnung von fachkundigen Laienrichtern

KartG 2005 - Kartellgesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Fachkundige Laienrichter können auch deshalb abgelehnt werden, weil ihnen die Voraussetzungen für die Ernennung fehlen oder Umstände vorliegen, mit denen das Amt eines fachkundigen Laienrichters unvereinbar ist.

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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1 Kommentar zu § 72 KartG 2005


Kommentar zum § 72 KartG 2005 von Norbert Gugerbauer3

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1) Mangels entsprechender bestimmungen im KartG und im AußStrG sind im kartellgerichtlichen Verfahren die allgemeinen Regelungen der §§ 19 ff JN betreffend die Ablehnung von Richtern anzuwenden (1 Ob 199/12i; RIS-Justiz RS0123013). 2) Eine Befangenheit nach § 19 Z 2 JN l... mehr lesen...

§ 72 KartG 2005 | 4. Version | 426 Aufrufe | 09.02.12

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