Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Die fachkundigen Laienrichter des Kartellgerichts und des Kartellobergerichts werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundesministers für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ernannt.
In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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