Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Wirtschaftskammer Österreich, die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte und die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs sind berechtigt, in allen kartellgerichtlichen Verfahren Stellungnahmen abzugeben.
In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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