Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Das Kartellgericht, der Bundeskartellanwalt und die Bundeswettbewerbsbehörde können auf Ersuchen eines Gerichts dieses bei der Festlegung der Höhe des Schadenersatzes unterstützen.
In Kraft seit 27.12.2016 bis 31.12.9999
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