Norm: KartG 1972 §42 Abs2
Rechtssatz: "Höhe des Absatzes" hat als offenkundiges Normziel die Bestimmung der volkswirtschaftlichen Funktion eines Unternehmens auf den einzelnen Warenmärkten, dh relative Stärke gegenüber den die Ware Nachfragenden zum Gegenstand. Entscheidungstexte Okt 40/73 Entscheidungstext OGH 29.03.1974 Okt 40/73 Beisatz: Chemikalien (T1) Veröff: ÖBl 1974,68 ... mehr lesen...