§ 32 K-TG Verweisungen

K-TG - Kärntner Tourismusgesetz 2011 - K-TG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Verweisungen in diesem Gesetz auf Landesgesetze, ausgenommen auf die Anlage zum Kärntner Tourismusabgabegesetz (K-TAG), verstehen sich als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, verstehen sich diese Verweisungen als solche auf Bundesgesetze in der nachstehend angeführten Fassung:

a)

Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2014;

b)

Umsatzsteuergesetz 1994 – UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2014.

In Kraft seit 01.02.2015 bis 31.12.9999
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