Kärntner Tourismusgesetz 2011 - K-TG (K-TG) Fundstelle

K-TG - Kärntner Tourismusgesetz 2011 - K-TG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Kärntner Tourismusgesetz 2011 - K-TG
StF: LGBl 18/2012

Änderung

LGBl Nr 7/2015

LGBl Nr 81/2015

LGBl Nr 43/2017 in Bearbeitung

I. Teil:

Regionale und überregionale

Zusammenarbeit

1. Abschnitt:

Organisation und Aufgabenverteilung

§ 1 Ziele

§ 2 Aufgaben des Landes

§ 3 Regionale Aufgaben; Tourismusregionen und regionale Tourismusorganisationen

§ 4 Örtliche Aufgaben

2. Abschnitt:

Finanzierung der Tourismusaufgaben

§ 5 Aufbringung der Mittel

II. Teil:

Tourismusverbände

1. Abschnitt:

Aufgaben, Errichtung und Mitglieder

§ 6 Tourismusverband

§ 7 Mitgliedschaft

§ 8 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

§ 9 Errichtung

§ 10 Zusammenschluss von Tourismusverbänden

§ 11 Gebiet des Tourismusverbandes

§ 12 Auflösung des Tourismusverbandes

2. Abschnitt:

Organisation

§ 13 Organe des Tourismusverbandes

§ 14 Zusammensetzung der und Stimmrecht in der Vollversammlung

§ 15 Ausübung des Stimmrechts in der Vollversammlung

§ 16 Einberufung, Beschlussfähigkeit und Abstimmung der Vollversammlung

§ 17 Aufgaben der Vollversammlung

§ 18 Zusammensetzung des Vorstands

§ 19 Wahl des Vorstands

§ 20 Verzicht auf die Zugehörigkeit zum Vorstand, Vorrückung der Ersatzmitglieder, vorzeitige Auflösung

§ 21 Aufgaben und Geschäftsbesorgung des Vorstands

§ 22 Aufgaben des Vorsitzenden, -Stellvertreters und des Finanzreferenten

§ 23 Aufgaben und Organisation des Kontrollausschusses

3. Abschnitt:

Innere Organisation

§ 24 Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz

§ 25 Allgemeine Aufgaben der Organe

§ 26 Leiter des Tourismusverbandes, Einsatz der Bediensteten

§ 27 Geschäftsordnung

4. Abschnitt:

Haushaltsführung des Tourismusverbandes

§ 28 Haushaltswirtschaft und Rechnungswesen

§ 29 Aufbringung der Mittel

§ 30 Haushaltsplan

§ 31 Jahresabschluss

III. Teil:

Schluss- und Übergangsbestimmungen

1. Abschnitt:

Schlussbestimmungen

§ 32 Verweisungen

§ 33 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 34 Übertragener Wirkungsbereich der Tourismusverbände

§ 35 Aufsicht des Landes

2. Abschnitt:

Übergangs- und

Inkrafttretensbestimmungen

§ 36 Übergangsbestimmungen für Tourismusregionen und regionale Tourismusorganisationen

§ 37 Übergangsbestimmungen für Tourismusverbände

§ 38 Inkrafttretens- und Außerkrafttretensbestimmungen

§ 39 Berichtspflicht der Landesregierung

Anlage zu § 36 Abs. 1

Artikel II (LGBl Nr 7/2015 idF LGBl Nr 81/2015)

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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