(1) Die Marktgemeinde Winklern und die Gemeinde Mörtschach werden zur Marktgemeinde Winklern vereinigt.
(2) Die Marktgemeinde Winklern ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gemeinde gleichen Namens und der Gemeinde Mörtschach.
In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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