Delllach im Drautal
Der Gemeinde Delllach im Drautal wird jener Teil der Gemeinde Berg im Drautal angeschlossen, der nordwestlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:
die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 1 und 791/1 (BdStr.), KG Goppelsberg, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Draßnitzdorf und Goppelsberg, entlang der Außengrenzen der Grundstücke 1, 2 und 4/1, alle KG Goppelsberg, bis zum Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 4/1 und 791/1 (BdStr.), KG Goppelsberg, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Draßnitzdorf und Goppelsberg.
0 Kommentare zu § 43 K-GV