§ 43 K-GV

K-GV - Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

§ 43

Delllach im Drautal

 

Der Gemeinde Delllach im Drautal wird jener Teil der Gemeinde Berg im Drautal angeschlossen, der nordwestlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 1 und 791/1 (BdStr.), KG Goppelsberg, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Draßnitzdorf und Goppelsberg, entlang der Außengrenzen der Grundstücke 1, 2 und 4/1, alle KG Goppelsberg, bis zum Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 4/1 und 791/1 (BdStr.), KG Goppelsberg, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Draßnitzdorf und Goppelsberg.

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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