§ 36 K-GV

K-GV - Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

§ 36

Brückl

 

Der Marktgemeinde Brückl wird jener Teil der Gemeinde Waisenberg angeschlossen, der nordöstlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom gemeinsamen Schnittpunkt der Grenzen der Grundstücke 626, 1130/3 (Weg) uns 1130/4 (Weg), KG Klein St. Veit, entlang der Außengrenzen der Grundstücke 1130/3 (Weg), 1130/4 (Weg), 631, 635, 644, Bfl. 59, 641, 645, 648, 649/2, 660/2, 658, 659/1, 657 und 661/5, alle KG Klein St. Veit, bis zum Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 661/1 und 661/5, KG Klein St. Veit, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Brückl und Klein Sankt Veit.

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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