§ 29 K-GV

K-GV - Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

§ 29

Kappel am Krappfeld

 

Der Gemeinde Kappel am Krappfeld wird jener Teil der Gemeinde Meiselding angeschlossen, der nördlich und östlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom Schnittpunkt der verlängerten gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 1226/2 und 1221/2, KG Dielach, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Dielach und Krasta, entlang der Außengrenzen der Grundstücke 1221/2, 1221/1, 1782, 1224, 1225/1, 1793 (Weg), 1794 (Weg), 1092/2, 1176/2, 1194 (Weg), 1179, 1192, 1193, 1792 (Weg) und 1194 (Weg), alle KG Dielach, bis zum Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 1194 (Weg) und 1885/1 (BdStr.), KG Dielach, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Dielach und Dürnfeld.

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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