Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Küche ist in Abstimmung auf das Betriebskonzept zu gestalten. Jedenfalls muss ein Bereich eingerichtet werden, der besondere Zubereitungen und kleine Mahlzeiten zu individuellen Zeiten zur Versorgung der Bewohnenden ermöglicht.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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