Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Für Katastrophenfälle ist sicherzustellen, dass von Rettungs- und Hilfskräften Verbindungen zum und vom Pflegeheim über öffentliche Kommunikationssysteme hergestellt werden können.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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