Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Heimbauverordnung, LGBl.Nr. 29/2003, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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