§ 101 GWO 1998 (weggefallen)

GWO 1998 - Salzburger Gemeindewahlordnung 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
§ 101 GWO 1998 seit 31.12.2013 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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