§ 36 GVBG Zeugnis

GVBG - NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.11.2024

Beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ist dem Vertragsbediensteten ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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