Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen hat Beschlüsse der Organe der Gehaltskasse, die gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßen, aufzuheben.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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