Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Der Anspruch auf Weiterzahlung der Bezüge bei Dienstverhinderung richtet sich nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes, BGBl. Nr. 292/1921.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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