(1) Die Gebühr für Mühewaltung beträgt
1. | für eine körperliche Untersuchung samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | eines Großtiers (zB Rind, Pferd, Maulesel, Maultier, je über ein Jahr) | |||||||||
aa) | in einfachen Fällen | 30,30 € | ||||||||
bb) | mit eingehender Begründung des Gutachtens oder Einbeziehung eines oder mehrerer Nebengutachten | 39,70 € | ||||||||
cc) | mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens | 59,10 € | ||||||||
b) | eines mittleren Tieres (zB Rind, Pferd, Maulesel, Maultier, je unter einem Jahr, Schwein, Schaf, Ziege) in einfachen Fällen | 16,00 € | ||||||||
c) | eines Kleintiers (zB Hund, Katze, Huhn, Pute, Gans, Ente) in einfachen Fällen | 14,30 € | ||||||||
2. | für eine Massentieruntersuchung einschließlich der Berücksichtigung der Umweltbedingungen samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | je Großtier oder mittleres Tier mit Ausnahme der unter dem Buchstaben b angeführten Tiere in einfachen Fällen | 15,20 € | ||||||||
b) | bei Schweinen, Schafen oder Ziegen in einfachen Fällen bei einem Bestand von | |||||||||
50 | bis 100 Stück insgesamt | 280,40 € | ||||||||
101 | bis 250 Stück insgesamt | 486,00 € | ||||||||
251 | bis 1.000 Stück insgesamt | 822,40 € | ||||||||
mehr als 1.000 Stück insgesamt die zuletzt genannte Gebühr mit einem Zuschlag von 93,50 € für jedes weitere angefangene Tausend | ||||||||||
c) | bei Geflügel (Huhn, Pute, Gans, Ente und dergleichen) in einfachen Fällen bei einem Bestand von | |||||||||
100 | bis 200 Stück insgesamt | 93,50 € | ||||||||
201 | bis 1.000 Stück insgesamt | 130,90 € | ||||||||
1.001 bis 10.000 Stück insgesamt die zuletzt genannte Gebühr mit einem Zuschlag von 46,80 € für jedes weitere angefangene Tausend; von mehr als 10.000 Stück mit einem Zuschlag von 33,80 € für jedes darüberliegende weitere angefangene Tausend | ||||||||||
3. | in den Fällen der Z 1 Buchstaben b und c und Z 2 | |||||||||
a) | bei einer eingehenden Begründung des Gutachtens das Eineinhalbfache, | |||||||||
b) | bei einer besonders eingehenden, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzenden oder besonders ausführlichen und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzenden Begründung des Gutachtens das Doppelte der dort festgesetzten Gebühren | |||||||||
4. | für eine Leichenöffnung (Untersuchung von Leichenresten oder -teilen) samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | bei einem Großtier | |||||||||
aa) | in einfachen Fällen | 93,50 € | ||||||||
bb) | mit eingehender Begründung des Gutachtens | 130,90 € | ||||||||
cc) | mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens | 187,00 € | ||||||||
dd) | bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren | |||||||||
b) | bei einem mittleren Tier | |||||||||
aa) | in einfachen Fällen | 46,80 € | ||||||||
bb) | mit eingehender Begründung des Gutachtens | 65,50 € | ||||||||
cc) | mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicherund außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens | 93,50 € | ||||||||
dd) | bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren | |||||||||
c) | bei einem Kleintier mit Ausnahme von Geflügel | |||||||||
aa) | in einfachen Fällen | 19,00 € | ||||||||
bb) | mit eingehender Begründung des Gutachtens | 46,80 € | ||||||||
cc) | mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmenausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens | 74,90 € | ||||||||
dd) | bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren | |||||||||
d) | bei Geflügel (Huhn, Pute, Gans, Ente und dergleichen) | |||||||||
aa) | in einfachen Fällen | 19,00 € | ||||||||
bb) | mit eingehender Begründung des Gutachtens | 28,20 € | ||||||||
cc) | mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmenausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens | 46,80 € | ||||||||
dd) | bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren | |||||||||
5. | für eine äußere Besichtigung einer Leiche oder einer unreifen tierischen Frucht samt Befund und Gutachten | 14,30 € | ||||||||
6. | a) für eine einfache chemische, mikroskopische oder spektoskopische Untersuchung (von Harn, Haaren, Sekret oder Exkret und dergleichen) samt Befund und Gutachten für jede Untersuchungsart | 16,70 € | ||||||||
b) | für eine histologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Organ und jede Färbung | 20,90 € | ||||||||
c) | für eine histochemische oder neuropathologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Schnittpräparat und jede Färbung | 46,80 € | ||||||||
7. | für eine Untersuchung von Blutflecken auf Zugehörigkeit zu Blut einer bestimmten Art samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | bei Anwendung der Präzipitationsmethode nach Uhlenhut | 26,90 € | ||||||||
b) | bei Anwendung der Präzipitationsmethode nach Ouchterlony | 41,30 € | ||||||||
c) | sonst | 14,50 € | ||||||||
8. | für eine Blutentnahme | 14,50 € | ||||||||
9. | für eine Untersuchung von flüssigem Blut (auch Leichenblut) samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | zur Bestimmung der Blutgruppe | 14,50 € | ||||||||
b) | zur Bestimmung der Serumgruppe | 25,00 € | ||||||||
c) | zur Bestimmung jedes Enzymmerkmals | 25,00 € | ||||||||
10. | für eine bakteriologische Untersuchung samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | für jeden Kultur- oder Tierversuch | 25,00 € | ||||||||
b) | für jede Serumagglutination | 6,60 € | ||||||||
c) | sonst | 12,60 € | ||||||||
11. | a) für eine virologische Untersuchung (zB Eikultur, Gewebekultur, Tierversuch) samt Befund und Gutachten | 51,70 € | ||||||||
b) | für eine Untersuchung nach Buchstabe a mit Blindpassagen oder Neutralisationsproben samt Befund und Gutachten | 103,10 € | ||||||||
12. | für eine Röntgenuntersuchung samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | bei Röntgenaufnahme für jede Aufnahme | |||||||||
aa) | bei einem Großtier | 50,70 € | ||||||||
bb) | sonst | 30,30 € | ||||||||
b) | bei Durchleuchtung | 19,00 € | ||||||||
c) | bei Verwendung eines Kontrastmittels das Eineinhalbfache der in den Buchstaben a und b festgesetzten Gebühren | |||||||||
13. | für eine Untersuchung von Lebensmitteln tierischer Herkunft samt Befund und Gutachten | |||||||||
a) | bei sensorischer Untersuchung | 14,30 € | ||||||||
b) | bei einfacher qualitativer Bestimmung einzelner Bestandteile (Stärke, Ammoniak sowie Bestimmung des pH-Wertes und dergleichen) je | 6,60 € | ||||||||
c) | bei histologischer Untersuchung (zehn Präparate) | 82,20 € | ||||||||
d) | bei bakteriologischer Untersuchung | |||||||||
aa) | bei Bestimmung der aeroben Gesamtkeimzahl | 9,60 € | ||||||||
bb) | bei Isolierung einzelner Keimgruppen und Bestimmung deren Anzahl | 14,30 € | ||||||||
e) | bei serologischer Untersuchung auf Eiweißart | 14,30 € | ||||||||
f) | bei serologischer Bestimmung der Art- und Gruppenzugehörigkeit von Bakterien | 14,30 € | ||||||||
g) | bei Bestimmung biochemischer Eigenschaften von Bakterien | 14,30 € | ||||||||
h) | bei biologischem Nachweis von Hemmstoffen (Antibiotika, Konservierungsmittel und dergleichen) | 9,60 € | ||||||||
i) | bei Nachweis von Hormonen oder hormonal wirksamen Substanzen (zB Östrogene, Thyreostatika) im Tierversuch | 46,80 € |
(2) Soweit sich dies nicht bereits aus dem Abs. 1 ergibt, hat der Sachverständige für die Untersuchung mehrerer Tiere oder Gegenstände, ausgenommen für die Massentieruntersuchung in den Fällen der Z 2 Buchstaben b und c, Anspruch je auf die volle Gebühr.
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