Die Gebühr für Mühewaltung beträgt für Befund und Gutachten
1. | über eine Untersuchung im Mund | |||||||||
a) | in einfachen Fällen | 15,20 € | ||||||||
b) | mit eingehender Begründung des Gutachtens | 30,30 € | ||||||||
c) | nach Abnahme von Kronen, Brücken und dergleichen | 51,00 € | ||||||||
2. | über eine Untersuchung technischer Arbeiten außerhalb des Mundes | |||||||||
a) | in einfachen Fällen | 11,60 € | ||||||||
b) | mit eingehender Begründung des Gutachtens und nach Untersuchung von Materialproben | 39,70 € | ||||||||
3. | über Materialien und deren Verarbeitung | 52,50 € |
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