§ 45 GebAG Dentisten

GebAG - Gebührenanspruchsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Gebühr für Mühewaltung beträgt für Befund und Gutachten

1.

über eine Untersuchung im Mund

a)

in einfachen Fällen

15,20 €

b)

mit eingehender Begründung des Gutachtens

30,30 €

c)

nach Abnahme von Kronen, Brücken und dergleichen

51,00 €

2.

über eine Untersuchung technischer Arbeiten außerhalb des Mundes

a)

in einfachen Fällen

11,60 €

b)

mit eingehender Begründung des Gutachtens und nach Untersuchung von Materialproben

39,70 €

3.

über Materialien und deren Verarbeitung

52,50 €

In Kraft seit 01.07.2007 bis 31.12.9999
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