Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Für das Studium des ersten Aktenbandes gebührt dem Sachverständigen je nach Schwierigkeit und Umfang der Akten ein Betrag von 7,60 € bis 44,90 €, für das Studium jedes weiteren Aktenbandes jeweils bis zu 39,70 € mehr.
In Kraft seit 01.07.2007 bis 31.12.9999
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