§ 46 GebAG Tierärzte

Gebührenanspruchsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999
(1) Die Gebühr für Mühewaltung beträgt

1.

für eine körperliche Untersuchung samt Befund und Gutachten

a)

eines Großtiers (zB Rind, Pferd, Maulesel, Maultier, je über ein Jahr)

aa)

in einfachen Fällen

30,30 €

bb)

mit eingehender Begründung des Gutachtens oder Einbeziehung eines oder mehrerer Nebengutachten

39,70 €

cc)

mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens

59,10 €

b)

eines mittleren Tieres (zB Rind, Pferd, Maulesel, Maultier, je unter einem Jahr, Schwein, Schaf, Ziege) in einfachen Fällen

16,00 €

c)

eines Kleintiers (zB Hund, Katze, Huhn, Pute, Gans, Ente) in einfachen Fällen

14,30 €

2.

für eine Massentieruntersuchung einschließlich der Berücksichtigung der Umweltbedingungen samt Befund und Gutachten

a)

je Großtier oder mittleres Tier mit Ausnahme der unter dem Buchstaben b angeführten Tiere in einfachen Fällen

15,20 €

b)

bei Schweinen, Schafen oder Ziegen in einfachen Fällen bei einem Bestand von

50

bis 100 Stück insgesamt

280,40 €

101

bis 250 Stück insgesamt

486,00 €

251

bis 1.000 Stück insgesamt

822,40 €

mehr als 1.000 Stück insgesamt die zuletzt genannte Gebühr mit einem Zuschlag von 93,50 € für jedes weitere angefangene Tausend

c)

bei Geflügel (Huhn, Pute, Gans, Ente und dergleichen) in einfachen Fällen bei einem Bestand von

100

bis 200 Stück insgesamt

93,50 €

201

bis 1.000 Stück insgesamt

130,90 €

1.001 bis 10.000 Stück insgesamt die zuletzt genannte Gebühr mit einem Zuschlag von 46,80 € für jedes weitere angefangene Tausend; von mehr als 10.000 Stück mit einem Zuschlag von 33,80 € für jedes darüberliegende weitere angefangene Tausend

3.

in den Fällen der Z 1 Buchstaben b und c und Z 2

a)

bei einer eingehenden Begründung des Gutachtens das Eineinhalbfache,

b)

bei einer besonders eingehenden, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzenden oder besonders ausführlichen und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzenden Begründung des Gutachtens das Doppelte der dort festgesetzten Gebühren

4.

für eine Leichenöffnung (Untersuchung von Leichenresten oder -teilen) samt Befund und Gutachten

a)

bei einem Großtier

aa)

in einfachen Fällen

93,50 €

bb)

mit eingehender Begründung des Gutachtens

130,90 €

cc)

mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens

187,00 €

dd)

bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren

b)

bei einem mittleren Tier

aa)

in einfachen Fällen

46,80 €

bb)

mit eingehender Begründung des Gutachtens

65,50 €

cc)

mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicherund außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens

93,50 €

dd)

bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren

c)

bei einem Kleintier mit Ausnahme von Geflügel

aa)

in einfachen Fällen

19,00 €

bb)

mit eingehender Begründung des Gutachtens

46,80 €

cc)

mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmenausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens

74,90 €

dd)

bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren

d)

bei Geflügel (Huhn, Pute, Gans, Ente und dergleichen)

aa)

in einfachen Fällen

19,00 €

bb)

mit eingehender Begründung des Gutachtens

28,20 €

cc)

mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmenausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens

46,80 €

dd)

bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren

5.

für eine äußere Besichtigung einer Leiche oder einer unreifen tierischen Frucht samt Befund und Gutachten

14,30 €

6.

a) für eine einfache chemische, mikroskopische oder spektoskopische Untersuchung (von Harn, Haaren, Sekret oder Exkret und dergleichen) samt Befund und Gutachten für jede Untersuchungsart

16,70 €

b)

für eine histologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Organ und jede Färbung

20,90 €

c)

für eine histochemische oder neuropathologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Schnittpräparat und jede Färbung

46,80 €

7.

für eine Untersuchung von Blutflecken auf Zugehörigkeit zu Blut einer bestimmten Art samt Befund und Gutachten

a)

bei Anwendung der Präzipitationsmethode nach Uhlenhut

26,90 €

b)

bei Anwendung der Präzipitationsmethode nach Ouchterlony

41,30 €

c)

sonst

14,50 €

8.

für eine Blutentnahme

14,50 €

9.

für eine Untersuchung von flüssigem Blut (auch Leichenblut) samt Befund und Gutachten

a)

zur Bestimmung der Blutgruppe

14,50 €

b)

zur Bestimmung der Serumgruppe

25,00 €

c)

zur Bestimmung jedes Enzymmerkmals

25,00 €

10.

für eine bakteriologische Untersuchung samt Befund und Gutachten

a)

für jeden Kultur- oder Tierversuch

25,00 €

b)

für jede Serumagglutination

6,60 €

c)

sonst

12,60 €

11.

a) für eine virologische Untersuchung (zB Eikultur, Gewebekultur, Tierversuch) samt Befund und Gutachten

51,70 €

b)

für eine Untersuchung nach Buchstabe a mit Blindpassagen oder Neutralisationsproben samt Befund und Gutachten

103,10 €

12.

für eine Röntgenuntersuchung samt Befund und Gutachten

a)

bei Röntgenaufnahme für jede Aufnahme

aa)

bei einem Großtier

50,70 €

bb)

sonst

30,30 €

b)

bei Durchleuchtung

19,00 €

c)

bei Verwendung eines Kontrastmittels das Eineinhalbfache der in den Buchstaben a und b festgesetzten Gebühren

13.

für eine Untersuchung von Lebensmitteln tierischer Herkunft samt Befund und Gutachten

a)

bei sensorischer Untersuchung

14,30 €

b)

bei einfacher qualitativer Bestimmung einzelner Bestandteile (Stärke, Ammoniak sowie Bestimmung des pH-Wertes und dergleichen) je

6,60 €

c)

bei histologischer Untersuchung (zehn Präparate)

82,20 €

d)

bei bakteriologischer Untersuchung

aa)

bei Bestimmung der aeroben Gesamtkeimzahl

9,60 €

bb)

bei Isolierung einzelner Keimgruppen und Bestimmung deren Anzahl

14,30 €

e)

bei serologischer Untersuchung auf Eiweißart

14,30 €

f)

bei serologischer Bestimmung der Art- und Gruppenzugehörigkeit von Bakterien

14,30 €

g)

bei Bestimmung biochemischer Eigenschaften von Bakterien

14,30 €

h)

bei biologischem Nachweis von Hemmstoffen (Antibiotika, Konservierungsmittel und dergleichen)

9,60 €

i)

bei Nachweis von Hormonen oder hormonal wirksamen Substanzen (zB Östrogene, Thyreostatika) im Tierversuch

46,80 €

(2) Soweit sich dies nicht bereits aus dem Abs. 1 ergibt, hat der Sachverständige für die Untersuchung mehrerer Tiere oder Gegenstände, ausgenommen für die Massentieruntersuchung in den Fällen der Z 2 Buchstaben b und c, Anspruch je auf die volle Gebühr.

  1. (1)Absatz einsDie Gebühr für Mühewaltung beträgt
    1. 1.Ziffer einsfür eine körperliche Untersuchung samt Befund und Gutachten
      1. a)Litera aeines Großtiers (zB Rind, Pferd, Maulesel, Maultier, je über ein Jahr)
        1. aa)Sub-Litera, a, ain einfachen Fällen 25,90 Euro (Anm. 1)
        2. bb)Sub-Litera, b, bmit eingehender Begründung des Gutachtens oder Einbeziehung eines oder mehrerer Nebengutachten 33,90 Euro (Anm. 2)
        3. cc)Sub-Litera, c, cmit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens 50,50 Euro (Anm. 3)
      2. b)Litera beines mittleren Tieres (zB Rind, Pferd, Maulesel, Maultier, je unter einem Jahr, Schwein, Schaf, Ziege) in einfachen Fällen 13,70 Euro (Anm. 4)
      3. c)Litera ceines Kleintiers (zB Hund, Katze, Huhn, Pute, Gans, Ente) in einfachen Fällen 12,20 Euro (Anm. 5)
    2. 2.Ziffer 2für eine Massentieruntersuchung einschließlich der Berücksichtigung der Umweltbedingungen samt Befund und Gutachten
      1. a)Litera aje Großtier oder mittleres Tier mit Ausnahme der unter dem Buchstaben b angeführten Tiere in einfachen Fällen 13 Euro (Anm. 6)
      2. b)Litera bbei Schweinen, Schafen oder Ziegen in einfachen Fällen bei einem Bestand von 50 bis 100 Stück insgesamt 239,70 Euro (Anm. 7)
        1. 101Ziffer 101bis 250 Stück insgesamt 415,40 Euro (Anm. 8)
        2. 251Ziffer 251bis 1 000 Stück insgesamt 702,90 Euro (Anm. 9)
        3. mehrmehrals 1 000 Stück insgesamt die zuletzt genannte Gebühr mit einem Zuschlag von 79,90 Euro (Anm. 10)
      für jedes weitere angefangene Tausend
      1. c)Litera cbei Geflügel (Huhn, Pute, Gans, Ente und dergleichen) in einfachen Fällen bei einem Bestand von
        1. 100Ziffer 100bis 200 Stück insgesamt 79,90 Euro (Anm. 10)
        2. 201Ziffer 201bis 1 000 Stück insgesamt 111,90 Euro (Anm. 11)
      2. 1Ziffer eins001 bis 10 000 Stück insgesamt die zuletzt genannte Gebühr mit einem Zuschlag von 40 Euro (Anm. 12)
      für jedes weitere angefangene Tausend;
      1. vonvonmehr als 10 000 Stück mit einem Zuschlag von 28,90 Euro (Anm. 13)
      2. fürfürjedes darüberliegende weitere angefangene Tausend
    3. 3.Ziffer 3in den Fällen der Z 1 Buchstaben b und c und Z 2in den Fällen der Ziffer eins, Buchstaben b und c und Ziffer 2,
      1. a)Litera abei einer eingehenden Begründung des Gutachtens das Eineinhalbfache,
      2. b)Litera bbei einer besonders eingehenden, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzenden oder besonders ausführlichen und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzenden Begründung des Gutachtens das Doppelte der dort festgesetzten Gebühren
    4. 4.Ziffer 4für eine Leichenöffnung (Untersuchung von Leichenresten oder -teilen) samt Befund und Gutachten
      1. a)Litera abei einem Großtier
        1. aa)Sub-Litera, a, ain einfachen Fällen 79,90 Euro (Anm. 10)
        2. bb)Sub-Litera, b, bmit eingehender Begründung des Gutachtens 111,90 Euro (Anm. 11)
        3. cc)Sub-Litera, c, cmit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens 159,80 Euro (Anm. 14)
        4. dd)Sub-Litera, d, dbei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren
      2. b)Litera bbei einem mittleren Tier
        1. aa)Sub-Litera, a, ain einfachen Fällen 40 Euro (Anm. 12)
        2. bb)Sub-Litera, b, bmit eingehender Begründung des Gutachtens 56 Euro (Anm. 15)
        3. cc)Sub-Litera, c, cmit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens 79,90 Euro (Anm. 10)
        4. dd)Sub-Litera, d, dbei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren
      3. c)Litera cbei einem Kleintier mit Ausnahme von Geflügel
        1. aa)Sub-Litera, a, ain einfachen Fällen 16,20 Euro (Anm. 16)
        2. bb)Sub-Litera, b, bmit eingehender Begründung des Gutachtens 40 Euro (Anm. 12)
        3. cc)Sub-Litera, c, cmit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens 64 Euro (Anm. 17)
        4. dd)Sub-Litera, d, dbei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren
      4. d)Litera dbei Geflügel (Huhn, Pute, Gans, Ente und dergleichen)
        1. aa)Sub-Litera, a, ain einfachen Fällen 16,20 Euro (Anm. 16)
        2. bb)Sub-Litera, b, bmit eingehender Begründung des Gutachtens 24,10 Euro (Anm. 18)
        3. cc)Sub-Litera, c, cmit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens 40 Euro (Anm. 12)
        4. dd)Sub-Litera, d, dbei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren
    5. 5.Ziffer 5für eine äußere Besichtigung einer Leiche oder einer unreifen tierischen Frucht samt Befund und Gutachten 12,20 Euro (Anm. 5)
    6. 6.Ziffer 6
      1. a)Litera afür eine einfache chemische, mikroskopische oder spektoskopische Untersuchung (von Harn, Haaren, Sekret oder Exkret und dergleichen) samt Befund und Gutachten für jede Untersuchungsart 14,30 Euro (Anm. 19)
      2. b)Litera bfür eine histologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Organ und jede Färbung 17,90 Euro (Anm. 20)
      3. c)Litera cfür eine histochemische oder neuropathologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Schnittpräparat und jede Färbung 40 Euro (Anm. 12)
    7. 7.Ziffer 7für eine Untersuchung von Blutflecken auf Zugehörigkeit zu Blut einer bestimmten Art samt Befund und Gutachten
      1. a)Litera abei Anwendung der Präzipitationsmethode nach Uhlenhut 23 Euro (Anm. 21)
      2. b)Litera bbei Anwendung der Präzipitationsmethode nach Ouchterlony 35,30 Euro (Anm. 22)
      3. c)Litera csonst 12,40 Euro (Anm. 23)
    8. 8.Ziffer 8für eine Blutentnahme 12,40 Euro (Anm. 23)
    9. 9.Ziffer 9für eine Untersuchung von flüssigem Blut (auch Leichenblut) samt Befund und Gutachten
      1. a)Litera azur Bestimmung der Blutgruppe 12,40 Euro (Anm. 23)
      2. b)Litera bzur Bestimmung der Serumgruppe 21,40 Euro (Anm. 24)
      3. c)Litera czur Bestimmung jedes Enzymmerkmals 21,40 Euro (Anm. 24)
    10. 10.Ziffer 10für eine bakteriologische Untersuchung samt Befund und Gutachten
      1. a)Litera afür jeden Kultur- oder Tierversuch 21,40 Euro (Anm. 24)
      2. b)Litera bfür jede Serumagglutination 5,60 Euro (Anm. 25)
      3. c)Litera csonst 10,80 Euro (Anm. 26)
    11. 11.Ziffer 11
      1. a)Litera afür eine virologische Untersuchung (zB Eikultur, Gewebekultur, Tierversuch) samt Befund und Gutachten 44,20 Euro (Anm. 27)
      2. b)Litera bfür eine Untersuchung nach Buchstabe a mit Blindpassagen oder Neutralisationsproben samt Befund und Gutachten 88,10 Euro (Anm. 28)
    12. 12.Ziffer 12für eine Röntgenuntersuchung samt Befund und Gutachten
      1. a)Litera abei Röntgenaufnahme für jede Aufnahme
        1. aa)Sub-Litera, a, abei einem Großtier 43,30 Euro (Anm. 29)
        2. bb)Sub-Litera, b, bsonst 25,90 Euro (Anm. 1)
      2. b)Litera bbei Durchleuchtung 16,20 Euro (Anm. 16)
      3. c)Litera cbei Verwendung eines Kontrastmittels das Eineinhalbfache der in den Buchstaben a und b festgesetzten Gebühren
    13. 13.Ziffer 13für eine Untersuchung von Lebensmitteln tierischer Herkunft samt Befund und Gutachten
      1. a)Litera abei sensorischer Untersuchung 12,20 Euro (Anm. 5)
      2. b)Litera bbei einfacher qualitativer Bestimmung einzelner Bestandteile (Stärke, Ammoniak sowie Bestimmung des pH-Wertes und dergleichen) je 5,60 Euro (Anm. 25)
      3. c)Litera cbei histologischer Untersuchung (zehn Präparate) 70,50 Euro (Anm. 30)
      4. d)Litera dbei bakteriologischer Untersuchung
        1. aa)Sub-Litera, a, abei Bestimmung der aeroben Gesamtkeimzahl 8,20 Euro (Anm. 31)
        2. bb)Sub-Litera, b, bbei Isolierung einzelner Keimgruppen und Bestimmung deren Anzahl 12,20 Euro (Anm. 5)
      5. e)Litera ebei serologischer Untersuchung auf Eiweißart 12,20 Euro (Anm. 5)
      6. f)Litera fbei serologischer Bestimmung der Art- und Gruppenzugehörigkeit von Bakterien 12,20 Euro (Anm. 5)
      7. g)Litera gbei Bestimmung biochemischer Eigenschaften von Bakterien 12,20 Euro (Anm. 5)
      8. h)Litera hbei biologischem Nachweis von Hemmstoffen (Antibiotika, Konservierungsmittel und dergleichen) 8,20 Euro (Anm. 31)
      9. i)Litera ibei Nachweis von Hormonen oder hormonal wirksamen Substanzen (zB Östrogene, Thyreostatika) im Tierversuch 40 Euro (Anm. 12)
  2. (2)Absatz 2Soweit sich dies nicht bereits aus dem Abs. 1 ergibt, hat der Sachverständige für die Untersuchung mehrerer Tiere oder Gegenstände, ausgenommen für die Massentieruntersuchung in den Fällen der Z 2 Buchstaben b und c, Anspruch je auf die volle Gebühr.Soweit sich dies nicht bereits aus dem Absatz eins, ergibt, hat der Sachverständige für die Untersuchung mehrerer Tiere oder Gegenstände, ausgenommen für die Massentieruntersuchung in den Fällen der Ziffer 2, Buchstaben b und c, Anspruch je auf die volle Gebühr.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2007 bis 31.12.9999
(1) Die Gebühr für Mühewaltung beträgt

1.

für eine körperliche Untersuchung samt Befund und Gutachten

a)

eines Großtiers (zB Rind, Pferd, Maulesel, Maultier, je über ein Jahr)

aa)

in einfachen Fällen

30,30 €

bb)

mit eingehender Begründung des Gutachtens oder Einbeziehung eines oder mehrerer Nebengutachten

39,70 €

cc)

mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens

59,10 €

b)

eines mittleren Tieres (zB Rind, Pferd, Maulesel, Maultier, je unter einem Jahr, Schwein, Schaf, Ziege) in einfachen Fällen

16,00 €

c)

eines Kleintiers (zB Hund, Katze, Huhn, Pute, Gans, Ente) in einfachen Fällen

14,30 €

2.

für eine Massentieruntersuchung einschließlich der Berücksichtigung der Umweltbedingungen samt Befund und Gutachten

a)

je Großtier oder mittleres Tier mit Ausnahme der unter dem Buchstaben b angeführten Tiere in einfachen Fällen

15,20 €

b)

bei Schweinen, Schafen oder Ziegen in einfachen Fällen bei einem Bestand von

50

bis 100 Stück insgesamt

280,40 €

101

bis 250 Stück insgesamt

486,00 €

251

bis 1.000 Stück insgesamt

822,40 €

mehr als 1.000 Stück insgesamt die zuletzt genannte Gebühr mit einem Zuschlag von 93,50 € für jedes weitere angefangene Tausend

c)

bei Geflügel (Huhn, Pute, Gans, Ente und dergleichen) in einfachen Fällen bei einem Bestand von

100

bis 200 Stück insgesamt

93,50 €

201

bis 1.000 Stück insgesamt

130,90 €

1.001 bis 10.000 Stück insgesamt die zuletzt genannte Gebühr mit einem Zuschlag von 46,80 € für jedes weitere angefangene Tausend; von mehr als 10.000 Stück mit einem Zuschlag von 33,80 € für jedes darüberliegende weitere angefangene Tausend

3.

in den Fällen der Z 1 Buchstaben b und c und Z 2

a)

bei einer eingehenden Begründung des Gutachtens das Eineinhalbfache,

b)

bei einer besonders eingehenden, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzenden oder besonders ausführlichen und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzenden Begründung des Gutachtens das Doppelte der dort festgesetzten Gebühren

4.

für eine Leichenöffnung (Untersuchung von Leichenresten oder -teilen) samt Befund und Gutachten

a)

bei einem Großtier

aa)

in einfachen Fällen

93,50 €

bb)

mit eingehender Begründung des Gutachtens

130,90 €

cc)

mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens

187,00 €

dd)

bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren

b)

bei einem mittleren Tier

aa)

in einfachen Fällen

46,80 €

bb)

mit eingehender Begründung des Gutachtens

65,50 €

cc)

mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicherund außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens

93,50 €

dd)

bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren

c)

bei einem Kleintier mit Ausnahme von Geflügel

aa)

in einfachen Fällen

19,00 €

bb)

mit eingehender Begründung des Gutachtens

46,80 €

cc)

mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmenausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens

74,90 €

dd)

bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren

d)

bei Geflügel (Huhn, Pute, Gans, Ente und dergleichen)

aa)

in einfachen Fällen

19,00 €

bb)

mit eingehender Begründung des Gutachtens

28,20 €

cc)

mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmenausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens

46,80 €

dd)

bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren

5.

für eine äußere Besichtigung einer Leiche oder einer unreifen tierischen Frucht samt Befund und Gutachten

14,30 €

6.

a) für eine einfache chemische, mikroskopische oder spektoskopische Untersuchung (von Harn, Haaren, Sekret oder Exkret und dergleichen) samt Befund und Gutachten für jede Untersuchungsart

16,70 €

b)

für eine histologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Organ und jede Färbung

20,90 €

c)

für eine histochemische oder neuropathologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Schnittpräparat und jede Färbung

46,80 €

7.

für eine Untersuchung von Blutflecken auf Zugehörigkeit zu Blut einer bestimmten Art samt Befund und Gutachten

a)

bei Anwendung der Präzipitationsmethode nach Uhlenhut

26,90 €

b)

bei Anwendung der Präzipitationsmethode nach Ouchterlony

41,30 €

c)

sonst

14,50 €

8.

für eine Blutentnahme

14,50 €

9.

für eine Untersuchung von flüssigem Blut (auch Leichenblut) samt Befund und Gutachten

a)

zur Bestimmung der Blutgruppe

14,50 €

b)

zur Bestimmung der Serumgruppe

25,00 €

c)

zur Bestimmung jedes Enzymmerkmals

25,00 €

10.

für eine bakteriologische Untersuchung samt Befund und Gutachten

a)

für jeden Kultur- oder Tierversuch

25,00 €

b)

für jede Serumagglutination

6,60 €

c)

sonst

12,60 €

11.

a) für eine virologische Untersuchung (zB Eikultur, Gewebekultur, Tierversuch) samt Befund und Gutachten

51,70 €

b)

für eine Untersuchung nach Buchstabe a mit Blindpassagen oder Neutralisationsproben samt Befund und Gutachten

103,10 €

12.

für eine Röntgenuntersuchung samt Befund und Gutachten

a)

bei Röntgenaufnahme für jede Aufnahme

aa)

bei einem Großtier

50,70 €

bb)

sonst

30,30 €

b)

bei Durchleuchtung

19,00 €

c)

bei Verwendung eines Kontrastmittels das Eineinhalbfache der in den Buchstaben a und b festgesetzten Gebühren

13.

für eine Untersuchung von Lebensmitteln tierischer Herkunft samt Befund und Gutachten

a)

bei sensorischer Untersuchung

14,30 €

b)

bei einfacher qualitativer Bestimmung einzelner Bestandteile (Stärke, Ammoniak sowie Bestimmung des pH-Wertes und dergleichen) je

6,60 €

c)

bei histologischer Untersuchung (zehn Präparate)

82,20 €

d)

bei bakteriologischer Untersuchung

aa)

bei Bestimmung der aeroben Gesamtkeimzahl

9,60 €

bb)

bei Isolierung einzelner Keimgruppen und Bestimmung deren Anzahl

14,30 €

e)

bei serologischer Untersuchung auf Eiweißart

14,30 €

f)

bei serologischer Bestimmung der Art- und Gruppenzugehörigkeit von Bakterien

14,30 €

g)

bei Bestimmung biochemischer Eigenschaften von Bakterien

14,30 €

h)

bei biologischem Nachweis von Hemmstoffen (Antibiotika, Konservierungsmittel und dergleichen)

9,60 €

i)

bei Nachweis von Hormonen oder hormonal wirksamen Substanzen (zB Östrogene, Thyreostatika) im Tierversuch

46,80 €

(2) Soweit sich dies nicht bereits aus dem Abs. 1 ergibt, hat der Sachverständige für die Untersuchung mehrerer Tiere oder Gegenstände, ausgenommen für die Massentieruntersuchung in den Fällen der Z 2 Buchstaben b und c, Anspruch je auf die volle Gebühr.

  1. (1)Absatz einsDie Gebühr für Mühewaltung beträgt
    1. 1.Ziffer einsfür eine körperliche Untersuchung samt Befund und Gutachten
      1. a)Litera aeines Großtiers (zB Rind, Pferd, Maulesel, Maultier, je über ein Jahr)
        1. aa)Sub-Litera, a, ain einfachen Fällen 25,90 Euro (Anm. 1)
        2. bb)Sub-Litera, b, bmit eingehender Begründung des Gutachtens oder Einbeziehung eines oder mehrerer Nebengutachten 33,90 Euro (Anm. 2)
        3. cc)Sub-Litera, c, cmit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens 50,50 Euro (Anm. 3)
      2. b)Litera beines mittleren Tieres (zB Rind, Pferd, Maulesel, Maultier, je unter einem Jahr, Schwein, Schaf, Ziege) in einfachen Fällen 13,70 Euro (Anm. 4)
      3. c)Litera ceines Kleintiers (zB Hund, Katze, Huhn, Pute, Gans, Ente) in einfachen Fällen 12,20 Euro (Anm. 5)
    2. 2.Ziffer 2für eine Massentieruntersuchung einschließlich der Berücksichtigung der Umweltbedingungen samt Befund und Gutachten
      1. a)Litera aje Großtier oder mittleres Tier mit Ausnahme der unter dem Buchstaben b angeführten Tiere in einfachen Fällen 13 Euro (Anm. 6)
      2. b)Litera bbei Schweinen, Schafen oder Ziegen in einfachen Fällen bei einem Bestand von 50 bis 100 Stück insgesamt 239,70 Euro (Anm. 7)
        1. 101Ziffer 101bis 250 Stück insgesamt 415,40 Euro (Anm. 8)
        2. 251Ziffer 251bis 1 000 Stück insgesamt 702,90 Euro (Anm. 9)
        3. mehrmehrals 1 000 Stück insgesamt die zuletzt genannte Gebühr mit einem Zuschlag von 79,90 Euro (Anm. 10)
      für jedes weitere angefangene Tausend
      1. c)Litera cbei Geflügel (Huhn, Pute, Gans, Ente und dergleichen) in einfachen Fällen bei einem Bestand von
        1. 100Ziffer 100bis 200 Stück insgesamt 79,90 Euro (Anm. 10)
        2. 201Ziffer 201bis 1 000 Stück insgesamt 111,90 Euro (Anm. 11)
      2. 1Ziffer eins001 bis 10 000 Stück insgesamt die zuletzt genannte Gebühr mit einem Zuschlag von 40 Euro (Anm. 12)
      für jedes weitere angefangene Tausend;
      1. vonvonmehr als 10 000 Stück mit einem Zuschlag von 28,90 Euro (Anm. 13)
      2. fürfürjedes darüberliegende weitere angefangene Tausend
    3. 3.Ziffer 3in den Fällen der Z 1 Buchstaben b und c und Z 2in den Fällen der Ziffer eins, Buchstaben b und c und Ziffer 2,
      1. a)Litera abei einer eingehenden Begründung des Gutachtens das Eineinhalbfache,
      2. b)Litera bbei einer besonders eingehenden, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzenden oder besonders ausführlichen und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzenden Begründung des Gutachtens das Doppelte der dort festgesetzten Gebühren
    4. 4.Ziffer 4für eine Leichenöffnung (Untersuchung von Leichenresten oder -teilen) samt Befund und Gutachten
      1. a)Litera abei einem Großtier
        1. aa)Sub-Litera, a, ain einfachen Fällen 79,90 Euro (Anm. 10)
        2. bb)Sub-Litera, b, bmit eingehender Begründung des Gutachtens 111,90 Euro (Anm. 11)
        3. cc)Sub-Litera, c, cmit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens 159,80 Euro (Anm. 14)
        4. dd)Sub-Litera, d, dbei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren
      2. b)Litera bbei einem mittleren Tier
        1. aa)Sub-Litera, a, ain einfachen Fällen 40 Euro (Anm. 12)
        2. bb)Sub-Litera, b, bmit eingehender Begründung des Gutachtens 56 Euro (Anm. 15)
        3. cc)Sub-Litera, c, cmit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens 79,90 Euro (Anm. 10)
        4. dd)Sub-Litera, d, dbei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren
      3. c)Litera cbei einem Kleintier mit Ausnahme von Geflügel
        1. aa)Sub-Litera, a, ain einfachen Fällen 16,20 Euro (Anm. 16)
        2. bb)Sub-Litera, b, bmit eingehender Begründung des Gutachtens 40 Euro (Anm. 12)
        3. cc)Sub-Litera, c, cmit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens 64 Euro (Anm. 17)
        4. dd)Sub-Litera, d, dbei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren
      4. d)Litera dbei Geflügel (Huhn, Pute, Gans, Ente und dergleichen)
        1. aa)Sub-Litera, a, ain einfachen Fällen 16,20 Euro (Anm. 16)
        2. bb)Sub-Litera, b, bmit eingehender Begründung des Gutachtens 24,10 Euro (Anm. 18)
        3. cc)Sub-Litera, c, cmit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens 40 Euro (Anm. 12)
        4. dd)Sub-Litera, d, dbei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Ausgrabung, das Eineinhalbfache der in den Doppelbuchstaben aa bis cc festgesetzten Gebühren
    5. 5.Ziffer 5für eine äußere Besichtigung einer Leiche oder einer unreifen tierischen Frucht samt Befund und Gutachten 12,20 Euro (Anm. 5)
    6. 6.Ziffer 6
      1. a)Litera afür eine einfache chemische, mikroskopische oder spektoskopische Untersuchung (von Harn, Haaren, Sekret oder Exkret und dergleichen) samt Befund und Gutachten für jede Untersuchungsart 14,30 Euro (Anm. 19)
      2. b)Litera bfür eine histologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Organ und jede Färbung 17,90 Euro (Anm. 20)
      3. c)Litera cfür eine histochemische oder neuropathologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Schnittpräparat und jede Färbung 40 Euro (Anm. 12)
    7. 7.Ziffer 7für eine Untersuchung von Blutflecken auf Zugehörigkeit zu Blut einer bestimmten Art samt Befund und Gutachten
      1. a)Litera abei Anwendung der Präzipitationsmethode nach Uhlenhut 23 Euro (Anm. 21)
      2. b)Litera bbei Anwendung der Präzipitationsmethode nach Ouchterlony 35,30 Euro (Anm. 22)
      3. c)Litera csonst 12,40 Euro (Anm. 23)
    8. 8.Ziffer 8für eine Blutentnahme 12,40 Euro (Anm. 23)
    9. 9.Ziffer 9für eine Untersuchung von flüssigem Blut (auch Leichenblut) samt Befund und Gutachten
      1. a)Litera azur Bestimmung der Blutgruppe 12,40 Euro (Anm. 23)
      2. b)Litera bzur Bestimmung der Serumgruppe 21,40 Euro (Anm. 24)
      3. c)Litera czur Bestimmung jedes Enzymmerkmals 21,40 Euro (Anm. 24)
    10. 10.Ziffer 10für eine bakteriologische Untersuchung samt Befund und Gutachten
      1. a)Litera afür jeden Kultur- oder Tierversuch 21,40 Euro (Anm. 24)
      2. b)Litera bfür jede Serumagglutination 5,60 Euro (Anm. 25)
      3. c)Litera csonst 10,80 Euro (Anm. 26)
    11. 11.Ziffer 11
      1. a)Litera afür eine virologische Untersuchung (zB Eikultur, Gewebekultur, Tierversuch) samt Befund und Gutachten 44,20 Euro (Anm. 27)
      2. b)Litera bfür eine Untersuchung nach Buchstabe a mit Blindpassagen oder Neutralisationsproben samt Befund und Gutachten 88,10 Euro (Anm. 28)
    12. 12.Ziffer 12für eine Röntgenuntersuchung samt Befund und Gutachten
      1. a)Litera abei Röntgenaufnahme für jede Aufnahme
        1. aa)Sub-Litera, a, abei einem Großtier 43,30 Euro (Anm. 29)
        2. bb)Sub-Litera, b, bsonst 25,90 Euro (Anm. 1)
      2. b)Litera bbei Durchleuchtung 16,20 Euro (Anm. 16)
      3. c)Litera cbei Verwendung eines Kontrastmittels das Eineinhalbfache der in den Buchstaben a und b festgesetzten Gebühren
    13. 13.Ziffer 13für eine Untersuchung von Lebensmitteln tierischer Herkunft samt Befund und Gutachten
      1. a)Litera abei sensorischer Untersuchung 12,20 Euro (Anm. 5)
      2. b)Litera bbei einfacher qualitativer Bestimmung einzelner Bestandteile (Stärke, Ammoniak sowie Bestimmung des pH-Wertes und dergleichen) je 5,60 Euro (Anm. 25)
      3. c)Litera cbei histologischer Untersuchung (zehn Präparate) 70,50 Euro (Anm. 30)
      4. d)Litera dbei bakteriologischer Untersuchung
        1. aa)Sub-Litera, a, abei Bestimmung der aeroben Gesamtkeimzahl 8,20 Euro (Anm. 31)
        2. bb)Sub-Litera, b, bbei Isolierung einzelner Keimgruppen und Bestimmung deren Anzahl 12,20 Euro (Anm. 5)
      5. e)Litera ebei serologischer Untersuchung auf Eiweißart 12,20 Euro (Anm. 5)
      6. f)Litera fbei serologischer Bestimmung der Art- und Gruppenzugehörigkeit von Bakterien 12,20 Euro (Anm. 5)
      7. g)Litera gbei Bestimmung biochemischer Eigenschaften von Bakterien 12,20 Euro (Anm. 5)
      8. h)Litera hbei biologischem Nachweis von Hemmstoffen (Antibiotika, Konservierungsmittel und dergleichen) 8,20 Euro (Anm. 31)
      9. i)Litera ibei Nachweis von Hormonen oder hormonal wirksamen Substanzen (zB Östrogene, Thyreostatika) im Tierversuch 40 Euro (Anm. 12)
  2. (2)Absatz 2Soweit sich dies nicht bereits aus dem Abs. 1 ergibt, hat der Sachverständige für die Untersuchung mehrerer Tiere oder Gegenstände, ausgenommen für die Massentieruntersuchung in den Fällen der Z 2 Buchstaben b und c, Anspruch je auf die volle Gebühr.Soweit sich dies nicht bereits aus dem Absatz eins, ergibt, hat der Sachverständige für die Untersuchung mehrerer Tiere oder Gegenstände, ausgenommen für die Massentieruntersuchung in den Fällen der Ziffer 2, Buchstaben b und c, Anspruch je auf die volle Gebühr.

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