§ 44 GebAG Anthropologen

GebAG - Gebührenanspruchsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Die Gebühr für Mühewaltung für die Untersuchung samt Befund und Gutachten beträgt für jede untersuchte Person

1.

für eine morphologische Untersuchung

88,10 €

2.

für eine mikroskopische Haaruntersuchung

19,00 €

3.

für die Geschmacksprüfung

17,00 €

4.

für eine Untersuchung der Gaumenfalten

37,40 €

5.

für eine Untersuchung der Wirbelsäule

86,30 €

6.

für eine Untersuchung der Nebenhöhlen

86,30 €

7.

für eine Abnahme und Auswertung von Abdrücken zu daktyloskopischen Zwecken je Abdruck

15,20 €

8.

für eine biostatistische Berechnung der Vaterschaftsausschlussmöglichkeit oder der Vaterschaftswahrscheinlichkeit

46,80 €

In Kraft seit 01.07.2007 bis 31.12.9999
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