§ 45 GebAG

Gebührenanspruchsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999

Dentisten

§ 45. Die Gebühr für Mühewaltung beträgt für Befund und Gutachten

1.

über eine Untersuchung im Mund

a)

in einfachen Fällen

15,20 €

b)

mit eingehender Begründung des Gutachtens

30,30 €

c)

nach Abnahme von Kronen, Brücken und dergleichen

51,00 €

2.

über eine Untersuchung technischer Arbeiten außerhalb des Mundes

a)

in einfachen Fällen

11,60 €

b)

mit eingehender Begründung des Gutachtens und nach Untersuchung von Materialproben

39,70 €

3.

über Materialien und deren Verarbeitung

52,50 €

1. über eine Untersuchung im Mund

a) in einfachen Fällen ........................ 13 Euro

b) mit eingehender Begründung des Gutachtens .. 25,90 Euro

c) nach Abnahme von Kronen, Brücken und

dergleichen ................................ 43,30 Euro

2. über eine Untersuchung technischer Arbeiten

außerhalb des Mundes

a) in einfachen Fällen ........................ 9,90 Euro

b) mit eingehender Begründung des Gutachtens

und nach Untersuchung von Materialproben ... 33,90 Euro

3. über Materialien und deren Verarbeitung ....... 44,90 Euro

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2007 bis 31.12.9999

Dentisten

§ 45. Die Gebühr für Mühewaltung beträgt für Befund und Gutachten

1.

über eine Untersuchung im Mund

a)

in einfachen Fällen

15,20 €

b)

mit eingehender Begründung des Gutachtens

30,30 €

c)

nach Abnahme von Kronen, Brücken und dergleichen

51,00 €

2.

über eine Untersuchung technischer Arbeiten außerhalb des Mundes

a)

in einfachen Fällen

11,60 €

b)

mit eingehender Begründung des Gutachtens und nach Untersuchung von Materialproben

39,70 €

3.

über Materialien und deren Verarbeitung

52,50 €

1. über eine Untersuchung im Mund

a) in einfachen Fällen ........................ 13 Euro

b) mit eingehender Begründung des Gutachtens .. 25,90 Euro

c) nach Abnahme von Kronen, Brücken und

dergleichen ................................ 43,30 Euro

2. über eine Untersuchung technischer Arbeiten

außerhalb des Mundes

a) in einfachen Fällen ........................ 9,90 Euro

b) mit eingehender Begründung des Gutachtens

und nach Untersuchung von Materialproben ... 33,90 Euro

3. über Materialien und deren Verarbeitung ....... 44,90 Euro

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