§ 44 GebAG

Gebührenanspruchsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999
Paragraph 44,

Die Gebühr für Mühewaltung für die Untersuchung samt Befund undBefundund Gutachten beträgt für jede untersuchte Person

1.

für eine morphologische Untersuchung

88,10 €

2.

für eine mikroskopische Haaruntersuchung

19,00 €

3.

für die Geschmacksprüfung

17,00 €

4.

für eine Untersuchung der Gaumenfalten

37,40 €

5.

für eine Untersuchung der Wirbelsäule

86,30 €

6.

für eine Untersuchung der Nebenhöhlen

86,30 €

7.

für eine Abnahme und Auswertung von Abdrücken zu daktyloskopischen Zwecken je Abdruck

15,20 €

8.

für eine biostatistische Berechnung der Vaterschaftsausschlussmöglichkeit oder der Vaterschaftswahrscheinlichkeit

46,80 €

  1. 1.Ziffer einsfür eine morphologische Untersuchung75,30 Euro (Anm. 1)
  2. 2.Ziffer 2für eine mikroskopische Haaruntersuchung16,20 Euro (Anm. 2)
  3. 3.Ziffer 3für die Geschmacksprüfung14,50 Euro (Anm. 3)
  4. 4.Ziffer 4für eine Untersuchung der Gaumenfalten32 Euro (Anm. 4)
  5. 5.Ziffer 5für eine Untersuchung der Wirbelsäule73,80 Euro (Anm. 5)
  6. 6.Ziffer 6für eine Untersuchung der Nebenhöhlen73,80 Euro (Anm. 5)
  7. 7.Ziffer 7für eine Abnahme und Auswertung von Abdrücken zu daktyloskopischen Zwecken je Abdruck13 Euro (Anm. 6)
  8. 8.Ziffer 8für eine biostatistische Berechnung der Vaterschaftsausschlußmöglichkeit oder der Vaterschaftswahrscheinlichkeit40 Euro (Anm. 7)

(_______________

Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 134/2007 ab 1.7.2007: 88,10 €Anmerkung 1: gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2007, ab 1.7.2007: 88,10 €

gemäß BGBl. II Nr. 430/2023 ab 1.1.2024: 127,70 Eurogemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 430 aus 2023, ab 1.1.2024: 127,70 Euro

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2007 bis 31.12.9999
Paragraph 44,

Die Gebühr für Mühewaltung für die Untersuchung samt Befund undBefundund Gutachten beträgt für jede untersuchte Person

1.

für eine morphologische Untersuchung

88,10 €

2.

für eine mikroskopische Haaruntersuchung

19,00 €

3.

für die Geschmacksprüfung

17,00 €

4.

für eine Untersuchung der Gaumenfalten

37,40 €

5.

für eine Untersuchung der Wirbelsäule

86,30 €

6.

für eine Untersuchung der Nebenhöhlen

86,30 €

7.

für eine Abnahme und Auswertung von Abdrücken zu daktyloskopischen Zwecken je Abdruck

15,20 €

8.

für eine biostatistische Berechnung der Vaterschaftsausschlussmöglichkeit oder der Vaterschaftswahrscheinlichkeit

46,80 €

  1. 1.Ziffer einsfür eine morphologische Untersuchung75,30 Euro (Anm. 1)
  2. 2.Ziffer 2für eine mikroskopische Haaruntersuchung16,20 Euro (Anm. 2)
  3. 3.Ziffer 3für die Geschmacksprüfung14,50 Euro (Anm. 3)
  4. 4.Ziffer 4für eine Untersuchung der Gaumenfalten32 Euro (Anm. 4)
  5. 5.Ziffer 5für eine Untersuchung der Wirbelsäule73,80 Euro (Anm. 5)
  6. 6.Ziffer 6für eine Untersuchung der Nebenhöhlen73,80 Euro (Anm. 5)
  7. 7.Ziffer 7für eine Abnahme und Auswertung von Abdrücken zu daktyloskopischen Zwecken je Abdruck13 Euro (Anm. 6)
  8. 8.Ziffer 8für eine biostatistische Berechnung der Vaterschaftsausschlußmöglichkeit oder der Vaterschaftswahrscheinlichkeit40 Euro (Anm. 7)

(_______________

Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 134/2007 ab 1.7.2007: 88,10 €Anmerkung 1: gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2007, ab 1.7.2007: 88,10 €

gemäß BGBl. II Nr. 430/2023 ab 1.1.2024: 127,70 Eurogemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 430 aus 2023, ab 1.1.2024: 127,70 Euro

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