Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
(1)Absatz einsArt-89-Förder- und Zuwendungsstellen (§ 2b Z 1) dürfen zur Vergabe von Art-89-Mitteln für die Entwicklung und Erschließung der Künste und Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO sowie der Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen insbesondereArt-89-Förder- und Zuwendungsstellen (Paragraph 2 b, Ziffer eins,) dürfen zur Vergabe von Art-89-Mitteln für die Entwicklung und Erschließung der Künste und Zwecken gemäß Artikel 89, Absatz eins, DSGVO sowie der Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen insbesondere
1.Ziffer einsAnträge, Anbote, Verträge, Gutachten sowie sonstige Daten im Sinne des § 2b Z 5 („Förderunterlagen“) verarbeiten, d.h. insbesondere an andere Art 89-Förder- und Zuwendungsstellen, öffentliche Stellen, Gutachterinnen und Gutachter sowie Auftragsverarbeiter übermitteln, wobei Förderunterlagen jedenfalls für die Dauer von zehn Jahren, und zwarAnträge, Anbote, Verträge, Gutachten sowie sonstige Daten im Sinne des Paragraph 2 b, Ziffer 5, („Förderunterlagen“) verarbeiten, d.h. insbesondere an andere Artikel 89 -, F, ö, r, d, e, r, - und Zuwendungsstellen, öffentliche Stellen, Gutachterinnen und Gutachter sowie Auftragsverarbeiter übermitteln, wobei Förderunterlagen jedenfalls für die Dauer von zehn Jahren, und zwar
a)Litera aim Falle der Zurücknahme oder Nichtweiterverfolgung des Antrags oder Anbots oder einer negativen Entscheidung ab dem letzten Kontakt und
b)Litera bim Falle einer positiven Entscheidung ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der gesamten Art-89-Mittel (§ 2b Z 2) oder des gesamten Entgelts,im Falle einer positiven Entscheidung ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der gesamten Art-89-Mittel (Paragraph 2 b, Ziffer 2,) oder des gesamten Entgelts,
gespeichert und gegebenenfalls sonst verarbeitet werden dürfen, oder(Anm.: Datenschutz-Folgenabschätzung zu Abs. 1 Z 1 siehe Anlage 11)Anmerkung, Datenschutz-Folgenabschätzung zu Absatz eins, Ziffer eins, siehe Anlage 11)
2.Ziffer 2im Internet oder im Rahmen sonst öffentlich zugänglicher Berichte
a)Litera abei natürlichen Personen
aa)Sub-Litera, a, aVornamen,
bb)Sub-Litera, b, bFamiliennamen,
cc)Sub-Litera, c, cakademische Titel,
dd)Sub-Litera, d, dGeschlecht,
ee)Sub-Litera, e, eFoto sowie
ff)Sub-Litera, f, fgegebenenfalls die Herkunfts- und Zielinstitution und
b)Litera bsonst Bezeichnung, Anschrift und Sitz
von Empfängerinnen und Empfängern von Art-89-Mitteln, Auftragswerberinnen und -werbern, Projektleiterinnen und -leitern sowie Projektpartnerinnen und -partnern jedenfalls zehn Jahre ab Zuerkennung der beantragten Art-89-Mittel oder Beauftragung, danach bis auf Widerruf, gemeinsam mit dem Titel, der Beschreibung, der Laufzeit und weiteren Angaben zum geförderten Projekt veröffentlichen, es sei denn, die Veröffentlichung ist geeignet, die öffentliche Sicherheit, die Strafrechtspflege, die umfassende Landesverteidigung, die auswärtigen Beziehungen oder berechtigte private oder geschäftliche Interessen zu verletzen, oder(Anm.: Datenschutz-Folgenabschätzung zu Abs. 1 Z 2 siehe Anlage 12)Anmerkung, Datenschutz-Folgenabschätzung zu Absatz eins, Ziffer 2, siehe Anlage 12)
3.Ziffer 3die folgenden Daten von Empfängerinnen und Empfängern von Art-89-Mitteln oder Auftragswerberinnen und -werbern für Zwecke der Kontaktaufnahme jedenfalls für die Dauer von zehn Jahren ab dem in Z 1 lit. a oder b angeführten Zeitpunkt speichern und gegebenenfalls sonst verarbeiten:die folgenden Daten von Empfängerinnen und Empfängern von Art-89-Mitteln oder Auftragswerberinnen und -werbern für Zwecke der Kontaktaufnahme jedenfalls für die Dauer von zehn Jahren ab dem in Ziffer eins, Litera a, oder b angeführten Zeitpunkt speichern und gegebenenfalls sonst verarbeiten:
c)Litera cdie Adress- und Kontaktdaten gemäß Abs. 2 Z 5,die Adress- und Kontaktdaten gemäß Absatz 2, Ziffer 5,,
d)Litera ddie Angaben gemäß lit. a bis c zu allfälligen Projektpartnerinnen und -partnern,die Angaben gemäß Litera a, bis c zu allfälligen Projektpartnerinnen und -partnern,
e)Litera esoweit verfügbar, Angaben zur Ausbildung gemäß Abs. 2 Z 7,soweit verfügbar, Angaben zur Ausbildung gemäß Absatz 2, Ziffer 7,,
f)Litera fsoweit verfügbar, Angaben zu
aa)Sub-Litera, a, aerhaltenen Art-89-Mitteln (§ 2b Z 2), insbesondere Angaben zu geförderten Projekten, sowieerhaltenen Art-89-Mitteln (Paragraph 2 b, Ziffer 2,), insbesondere Angaben zu geförderten Projekten, sowie
(Anm.: Datenschutz-Folgenabschätzung zu Abs. 1 Z 3 siehe Anlage 13)Anmerkung, Datenschutz-Folgenabschätzung zu Absatz eins, Ziffer 3, siehe Anlage 13)
(2)Absatz 2Anträge, Anbote und Verträge (Abs. 1 Z 1) dürfen insbesondere folgende Daten umfassen:Anträge, Anbote und Verträge (Absatz eins, Ziffer eins,) dürfen insbesondere folgende Daten umfassen:
1.Ziffer einsNamensangaben:
a)Litera aVorname(n), Familienname bzw. Bezeichnung,
b)Litera bGeburtsname,
c)Litera cakademischer Grad,
d)Litera dTitel, Ansprache,
2.Ziffer 2Personenmerkmale:
a)Litera aGeburtsdatum,
b)Litera bGeburtsort, soweit verfügbar,
c)Litera cGeschlecht,
d)Litera dStaatsangehörigkeit,
3.Ziffer 3Angaben zur Identifikation, wie insbesondere
a)Litera aNummer, ausstellende Behörde und Ausstellungsdatum der zur Identifikation verwendeten amtlichen Lichtbildausweise oder
b)Litera bnationale Personenkennungen in Form bereichsspezifischer Personenkennzeichen, wie insbesondere des Tätigkeitsbereichs „Bildung und Forschung“, oder
c)Litera cinterne oder internationale Personenkennungen,
4.Ziffer 4soweit verfügbar, Angaben zur Institution der antragstellenden Person(en):
d)Litera dAdress- und Kontaktdaten der Institution gemäß Z 5,Adress- und Kontaktdaten der Institution gemäß Ziffer 5,,
e)Litera eKontaktperson mit den Angaben gemäß Z 1 und 5,Kontaktperson mit den Angaben gemäß Ziffer eins, und 5,
5.Ziffer 5Adress- und Kontaktdaten:
a)Litera aAdressdaten,
b)Litera bAngaben zur elektronischen Erreichbarkeit,
6.Ziffer 6Angaben gemäß Z 1, 2, 4 und 5 sowie Abs. 4 Z 3 zu Projektpartnerinnen und -partnern,Angaben gemäß Ziffer eins,, 2, 4 und 5 sowie Absatz 4, Ziffer 3, zu Projektpartnerinnen und -partnern,
7.Ziffer 7Angaben zur Ausbildung und wissenschaftlichen Karriere, wie insbesondere
a)Litera aBeginn, Dauer und Erfolg von absolvierten Ausbildungen,
b)Litera bbesuchte Bildungseinrichtungen, wenn möglich unter Angabe von Studienkennzahl und Studienrichtung,
c)Litera cAngaben zu Mobilitäten gemäß § 10a OeADG,Angaben zu Mobilitäten gemäß Paragraph 10 a, OeADG,
d)Litera dHauptforschungsbereiche,
e)Litera ebisherige Publikationen,
f)Litera fakademische Anerkennungen,
g)Litera gbisherige Projekte,
h)Litera hbisherige Kooperationspartnerinnen und -partner,
i)Litera ibisherige akademische Funktionen und wissenschaftlicher Werdegang,
j)Litera jandere beantragte und bewilligte Art-89-Mittel (§ 2b Z 2) sowieandere beantragte und bewilligte Art-89-Mittel (Paragraph 2 b, Ziffer 2,) sowie
8.Ziffer 8Fotos aller am Projekt beteiligten natürlichen Personen,
9.Ziffer 9sonstige Angaben, wie insbesondere
a)Litera azu unterhaltspflichtigen Kindern und Partnerinnen und Partnern,
b)Litera bzur Bankverbindung,
c)Litera czur beruflichen Position,
d)Litera dDaten (§ 2b Z 5), die für die sachgemäße Abwicklung und Evaluierung von Anträgen, Anboten und Verträgen erforderlich sind sowieDaten (Paragraph 2 b, Ziffer 5,), die für die sachgemäße Abwicklung und Evaluierung von Anträgen, Anboten und Verträgen erforderlich sind sowie
e)Litera eDaten (§ 2b Z 5) betreffend die Einstellung und Rückforderung von Art-89-Mitteln (§ 2b Z 2).Daten (Paragraph 2 b, Ziffer 5,) betreffend die Einstellung und Rückforderung von Art-89-Mitteln (Paragraph 2 b, Ziffer 2,).
(3)Absatz 3Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Strafrechtspflege, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen oder berechtigter privater Interessen dürfen Anträge und Anbote über Abs. 2 hinaus auchAus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Strafrechtspflege, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen oder berechtigter privater Interessen dürfen Anträge und Anbote über Absatz 2, hinaus auch
1.Ziffer einsGesundheitsdaten und
2.Ziffer 2personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
umfassen.
(4)Absatz 4Empfängerinnen und Empfängern von Art-89-Mitteln, Beauftragte sowie Art-89-Förder- und Zuwendungsstellen dürfen für Zwecke der Abwicklung, der Dokumentation und Beweissicherung, des Monitorings und der Revision von Art-89-Mitteln (§ 2b Z 2) sowie Beauftragungen über Abs. 2 hinaus insbesondere folgende Daten verarbeiten:Empfängerinnen und Empfängern von Art-89-Mitteln, Beauftragte sowie Art-89-Förder- und Zuwendungsstellen dürfen für Zwecke der Abwicklung, der Dokumentation und Beweissicherung, des Monitorings und der Revision von Art-89-Mitteln (Paragraph 2 b, Ziffer 2,) sowie Beauftragungen über Absatz 2, hinaus insbesondere folgende Daten verarbeiten:
1.Ziffer einsAngaben zur näheren Beschreibung des Projekts, wie etwa Titel, Laufzeit, Thema und Klassifikation,
2.Ziffer 2Angaben zu allen im Rahmen des Projekts beschäftigten Personen, wie insbesondere
a)Litera aArbeitsverträge,
b)Litera bnähere Angaben zum Arbeitsverhältnis,
c)Litera cArbeitszeitaufzeichnungen,
d)Litera dAbwesenheiten,
e)Litera eGehaltsbelege,
f)Litera fQualifizierungs- und Karriereschritte sowie
g)Litera gAngaben zu Reise- und Vortragstätigkeiten sowie
3.Ziffer 3Angaben zur wirtschaftlichen und unternehmerischen Tätigkeit vor und nach der Auszahlung der gesamten Art-89-Mittel (§ 2b Z 2) oder des gesamten Entgelts, wie insbesondereAngaben zur wirtschaftlichen und unternehmerischen Tätigkeit vor und nach der Auszahlung der gesamten Art-89-Mittel (Paragraph 2 b, Ziffer 2,) oder des gesamten Entgelts, wie insbesondere
a)Litera aUnternehmensdaten,
b)Litera bStrukturdaten und
c)Litera cLeistungsdaten sowie
4.Ziffer 4sonstige Kostennachweise.
(5)Absatz 5Für die Verarbeitungen gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 sowie Abs. 4 sind das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und das Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 Abs. 6 DSGVO ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung von Art-89-Mitteln ausgeschlossen.Für die Verarbeitungen gemäß Absatz eins, Ziffer eins, und 2 sowie Absatz 4, sind das Recht auf Löschung gemäß Artikel 17, Absatz 3, Buchstabe b DSGVO und das Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21, Absatz 6, DSGVO ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung von Art-89-Mitteln ausgeschlossen.
(6)Absatz 6Art-89-Förder- und Zuwendungsstellen (§ 2b Z 1) haben über geplante Verarbeitungen gemäß Abs. 1 öffentlich einsehbar im Internet zu informieren.Art-89-Förder- und Zuwendungsstellen (Paragraph 2 b, Ziffer eins,) haben über geplante Verarbeitungen gemäß Absatz eins, öffentlich einsehbar im Internet zu informieren.
(7)Absatz 7Die Art-89-Förder- und Zuwendungsstellen (§ 2b Z 1) sind Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO der Verarbeitungen gemäß Abs. 1.Die Art-89-Förder- und Zuwendungsstellen (Paragraph 2 b, Ziffer eins,) sind Verantwortliche im Sinne des Artikel 4, Nr. 7 DSGVO der Verarbeitungen gemäß Absatz eins,
In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
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